Weitere Serviceangebote
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Inhalt
Dienstleistungen und Serviceangebote der Stadtverwaltung Troisdorf
Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung
Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer (ab Vollendung des 65. Lebensjahres) und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sicherstellt.
Sie sind
- über 65 Jahre oder
- haben das 18. Lebensjahr vollendet und sind dauerhaft voll erwerbsgemindert oder
- üben eine Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen aus?
Sollten diese Angaben nicht auf Sie zutreffen, wenden Sie sich bitte an den Aufgabenbereich Hilfe zum Lebensunterhalt.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "G" od. "aG"
- alle Einkommens- und Vermögensnachweise
- Nachweise zu Unterkunfts- und Heizkosten
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate.
Weiterführende Informationen
Zugrunde liegende Rechtsvorschrift:
Zuständige Organisationseinheit
Ihre Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Troisdorf
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